Erbenermittlung
In vielen Erbfällen ist z.B. durch Testament bestimmt, wer Erbe sein soll. Die Nacherbfolge bleibt aber häufig unbeachtet. Auch ziehen viele benannte Erben in der Zeit zwischen Erstellung des Testaments um, so dass eventuell genannte Anschriften nicht mehr aktuell sind. Darüber hinaus kann es Erben oder Pflichtteilsberechtigte geben, die entweder ganz unbekannt waren oder deren Aufenthaltsort nicht bekannt ist.
Bei der Ermittlung möglicher Erben oder Pflichtteilsberechtigter im In- und Ausland unterstützt sie insbesondere Frau Rechtsanwältin Alexandra Durner.
Kontakt
Rechtsanwälte Dr. Schneider & KollegenOstendstraße 149-151
90482 Nürnberg
Telefon: +49.911.23 98 35-0
Telefax: +49.911.23 98 35-22
info@nachlass-recht.com